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Allgmeine Geschätfsbedingungen

Stand: Jänner 2021

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allen von uns angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.

1.2 Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.Die Boutique Filmproduktion GmbH nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Post gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen ausÜbermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Die Boutique Filmproduktion GmbH erbracht werden.

1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Die Boutique Filmproduktion GmbH und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Die Boutique Filmproduktion GmbH die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Die Boutique Filmproduktion GmbH mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Die Boutique Filmproduktion GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

2. Kosten

2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für den Kunden verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.

2.2 Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 3.000,00 (exkl. MWSt.) ist Die Boutique Filmproduktion GmbH berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern.

2.3 Hat Die Boutique Filmproduktion GmbH im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Die Boutique Filmproduktion GmbH den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Die Boutique Filmproduktion GmbH ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang

eines schriftlichen Hinweises durch Die Boutique Filmproduktion GmbH widerspricht. Im Falle, dass Die Boutique Filmproduktion GmbH das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

2.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Die Boutique Filmproduktion GmbH gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

2.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Die Boutique Filmproduktion GmbH vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko), sowie unzumutbare Umstände durch naturgegebene Ereignisse (Pandemie, Hochwasser, Waldbrände, etc) und ihre, damit verbundenen politischen Einschränkungen, sind in den kalkulierten Produktionskostennicht enthalten. Die aus diesen Punkten anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Die Boutique Filmproduktion GmbH zurückzuführen sind.

2.7 Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Die Boutique Filmproduktion GmbH Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

3. Preise

3.1 Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Die Boutique Filmproduktion GmbH. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.

3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

3.3 Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Die Boutique Filmproduktion GmbH in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

4. Haftung

4.1 Die Boutique Filmproduktion GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Die Boutique Filmproduktion GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

5. Filmproduktion

5.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigtenDrehbuchs/ Storyboard, Layoutfilms und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

5.2 Die Boutique Filmproduktion GmbH wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen, die dem durch seineMusterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

5.3 Die Boutique Filmproduktion GmbH trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films alsGanzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtlicheZulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Materialdurch Die Boutique Filmproduktion GmbH aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen

Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an

Die Boutique Filmproduktion GmbH überträgt.

5.6 Die Boutique Filmproduktion GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Die Boutique Filmproduktion GmbH keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Die Boutique Filmproduktion GmbH hierfür keine Haftung.

5.9 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Die Boutique Filmproduktion GmbH.

6. Abnahme

6.1 Die Boutique Filmproduktion GmbH stellt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung, wenn nicht anders vereinbart, als Download-Link bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenenAbsprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggeberseingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

7. Lieferfrist

7.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Die Boutique Filmproduktion GmbH und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Die Boutique Filmproduktion GmbH unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

7.2 Erkennt Die Boutique Filmproduktion GmbH, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Die Boutique Filmproduktion GmbH berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Die Boutique Filmproduktion GmbH trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nichtbeeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen (Quarantäne, Branchen spezifische Verbote,...), allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

8. Verschwiegenheit

Die Boutique Filmproduktion GmbH und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

9. Rechte

9.1. Die Boutique Filmproduktion GmbH versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher zu verfügen, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden. Die Boutique Filmproduktion GmbH garantiert nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, wenn Die Boutique Filmproduktion GmbH im Einzelfall wegen

begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.

9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/ Konzepten/ Drehbüchern verbleibt bei Die Boutique Filmproduktion GmbH.

9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

9.4. Die Boutique Filmproduktion GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

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